1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 1. Juli 2020 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Beschimpfung, angeblich begangen am 7. Oktober 2018 in E.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 2'175.40 sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 400.00 an den Kanton Bern (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 7. Oktober 2018 in E.______