19 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 16. April 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als verfügt wurde, dass das durch den Beschuldigten eingereichte Tuch ihm nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils ausgehändigt wird. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage, begangen am 9. November 2020, 18:18 Uhr bis 19:53 Uhr auf der Zugstrecke B.________ – C.________