Dem Tatverschulden ist eine Busse in der Grössenordnung von CHF 100.00 angemessen. Im Rahmen der Täterkomponente ist indessen zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte zweifach vorbestraft ist (pag. 141). Dies rechtfertigt eine Erhöhung der Busse um CHF 50.00. Die weiteren Täterkomponenten werden neutral gewertet. Der Beschuldigte wird demnach mit einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung