18. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung und insbesondere der Strafzumessung bei Übertretungen korrekt ausgeführt. Darauf wird verwiesen (pag. 107, S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots ist es der Kammer nicht erlaubt, die Strafe zu Ungunsten des Beschuldigten abzuändern. Die Vorinstanz hat diesen zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe auf drei Tage festgesetzt.