So schilderte er, wie er versucht habe, sich von seinem Hausarzt eine Dispensation von der Maskenpflicht ausstellen zu lassen. Dieser habe sich geweigert mit der Begründung, das BAG habe ganz klare Richtlinien, welche medizinischen Gründe zur Dispensation von der Maskenpflicht führten und der Beschuldigte entspreche diesen Richtlinien nicht. Der Hausarzt habe ihm daraufhin angeraten, zum Psychiater zu gehen und von diesem ein Attest zu verlangen, doch das sei ihm gerade «eine Nummer zu gross» gewesen (pag. 49 Z. 8 ff.). In der Folge habe er das Attest von E.___