Die Formulierung ist genügend klar, damit betroffene Personen ihr Verhalten danach richten können. Darüber hinaus publizierte das BAG zeitgleich mit der Einführung der Maskenpflicht zahlreiche, in einfacher Sprache formulierte Erklärungen zur Umsetzung dieser Maskenpflicht, wie etwa die bereits zitierten FAQ vom 1. Juli 2020, die von den Medien breit gestreut und intensiv thematisiert wurden. Dadurch war es für betroffenen Personen ohne weiteres möglich, Empfehlungen beispielsweise zur Art der erforderlichen Maske zu erhalten und sich entsprechend zu verhalten.