Diese Erläuterungen waren auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (nachfolgend: BAG) ohne Weiteres verfügbar. Auf die Strafbarkeit einer Widerhandlung wurde sodann in einfach verständlicher Sprache in den FAQ des BAG hingewiesen, die am 1. Juli 2020 auf der Website des BAG zugänglich gemacht wurden (FAQ neues Coronavirus, Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, 1. Juli 2020, Ziff. 11). Die durch das BAG erlassenen Informationen wurden in den Medien intensiv thematisiert und in der Bevölkerung somit niederschwellig und in breitem Masse bekannt gemacht.