10 14.3.2 Nulla poena sine lege (certa) Die Anforderungen von Art. 1 StGB sind vorliegend in zweierlei Hinsicht relevant: Zum einen ist der Grundsatz der Legalität («nulla poena sine lege») unter anderem dann verletzt, wenn das Gericht eine Handlung unter eine Strafnorm subsumiert, die darunter auch bei weitestgehender Auslegung nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen nicht subsumiert werden kann.