40 EpG richten (siehe dazu auch RECHSTEINER, Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Notrecht, in: Sicherheit & Recht, 3/2020 S. 118, S. 119; WYSS, Sicherheit und Notrecht, in: Jusletter vom 25. Mai 2020, S. 5; ZÜND/ERRASS, Pandemie – Justiz – Menschenrechte, in: Zeitschrift für Schweizerisches Recht, Sondernummer, S. 83 f.). Unter Berücksichtigung dieser Materialien und der darin aufgezeigten Systematik des EpG ergibt sich, dass in Art. 40 EpG in erster Linie der mögliche Inhalt von Massnahmen gegenüber der Bevölkerung definiert wird. In einem zweiten Schritt umschreibt der Artikel zudem die Zuständigkeitsordnung in der normalen Lage.