7 III. Rechtliche Würdigung Dem Beschuldigten wird eine Widerhandlung gegen Art. 3a Abs. 1 Covid-19- Verordnung besondere Lage vorgeworfen. Diese Bestimmung schreibt das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Verkehr vor. Im Zusammenhang mit der Strafbarkeit der Widerhandlung gegen diese Maskenpflicht sind verschiedene Fragen zu klären.