Ihm sei alsdann gesagt worden, dies genüge nicht. Er habe daraufhin klargestellt, dass er keine Gesichts-Hygienemaske tragen werde. Nach dem Vorfall habe er sich später überlegt, dass sein damals um den Hals getragenes Tuch tatsächlich keine Maske darstelle. Im Dezember 2020 habe er dann bemerkt, dass in den Skigondeln und in den Zügen vergleichbare Schlauchschäle neuerdings akzeptiert würden (pag. 76). Gerade in Bezug auf die Kernfrage hat der Beschuldigte somit widersprüchliche Angaben gemacht: