Die Vorinstanz hat sich mit sämtlichen vorhandenen Beweismitteln auseinandergesetzt und anhand konkreter Aussagen aufgezeigt, weshalb sie die Aussagen der Zeugin im Gegensatz zu jenen des Beschuldigten als glaubhaft erachtete. Tatsächlich beschrieb die Zeugin anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 16. April 2021 ausführlich, dass sie den Beschuldigten im Vorbeilaufen im Zug ohne Maske habe sitzen sehen und ihn gebeten habe, eine Maske anzuziehen. Er habe ihr darauf erklärt, er habe einen allergischen Schock, wenn er eine Maske trage.