In seinem Parteivortrag vor der ersten Instanz brachte er in Bezug auf den Sachverhalt zusammengefasst vor, er habe der Zugbegleiterin mitgeteilt, dass er keine Hygienemaske tragen könne, weil diese bei ihm einen allergischen Schock auslösen könne. Er habe einen Schlauchschal um den Hals gehabt und gefragt, ob dieser genüge, was die Zugsbegleiterin verneint habe. Er habe im Dezember 2020