9. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 9. November 2020, 18:18-19:53 Uhr, auf der Fahrstrecke B.________ – C.________ im Zug keine reguläre Hygienemaske trug und es in diesem Zusammenhang zu einer Diskussion mit der Zugbegleiterin D.________ kam, die den Beschuldigten vergeblich aufforderte, eine Maske anzuziehen. In der Folge verblieb der Beschuldigte im Zug, wurde jedoch in C.________ von den avisierten Mitarbeitenden der Kantonspolizei in Empfang genommen.