8. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 4. Dezember 2020 vorgeworfen, sich den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) widersetzt zu haben, indem er am 9. November 2020, 18:18-19:53 Uhr, auf der Fahrstrecke B.________ – C.________ im Zug trotz Aufforderung des Zugpersonals keine Gesichtsmaske getragen und kein ärztliches Zeugnis vorgelegt habe, welches ihn von der Maskenpflicht befreien würde (pag. 9).