II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Es wird zunächst auf die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 93 f., S. 5 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Ausführungen sind in Bezug auf das oberinstanzliche Verfahren um Folgendes zu ergänzen: Die Kammer prüft die vorinstanzliche Sachverhaltsermittlung infolge der eingeschränkten Kognition nur auf offensichtliche Unrichtigkeit (siehe Ziff. I.6 oben). Die Rüge der offensichtlich unrichtigen oder auf Rechtsverletzung beruhenden Fest-