1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'150.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'500.00. II. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird für die polizeiliche Festnahme vom 23. Mai 2020 eine Entschädigung von CHF 100.00 ausgesprochen. 2. Es wird festgestellt, dass die 40 Flyer «B.________» bereits vernichtet sind. Ein Exemplar verbleibt bei den Akten.