7 zu Recht festgehalten hat – gestützt auf die vorliegenden Beweismittel allerdings nicht erstellen. Zusammenfassend ist die erstinstanzliche Beweiswürdigung zu diesem Vorwurf schlüssig. Für ihr Beweisergebnis stützte sich die Vorinstanz berechtigterweise auf die vorliegenden Fotos, die Videoaufnahme und die Aussagen des Beschuldigten ab. Auch die Kammer erachtet es als erstellt, dass sich der Beschuldigte am 23. Mai 2020 in einer Menschenansammlung in der Stadt Bern bzw. beim Bundesplatz/Bärenplatz aufgehalten hat.