So ist der vorliegenden Videoaufnahme zu entnehmen, wie der Beschuldigte in der Menschenansammlung umhergeht und seine Flyer verteilt. Damit bildete er einen Teil der Menschenansammlung, welche sich am fraglichen Tag vor Ort versammelt hatte, um ihren Unmut kund zu tun bzw. ihre Bedenken gegen die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zum Ausdruck zu bringen. Daran vermag nichts zu ändern, dass der Beschuldigte umherging und seine Flyer verteilte, erfolgte dies doch stets innerhalb bzw. am Rande der besagten Menschenansammlung.