306 StPO sowie die vorgenannten Bestimmungen befugt und verpflichtet, Spuren und Beweise dieser vermeintlichen Straftaten zu sichern. Die entsprechende Beweis- bzw. Spurensicherung kann ohne Weiteres mittels Fotografie oder Video erfolgen. Der guten Ordnung halber ist festzuhalten, dass die Erstellung entsprechender Videoaufnahmen auch in Art. 122 des Polizeigesetzes des Kantons Bern (PolG; BSG 551.1) ge-