5 um das Ergebnis einer Observation im Sinne von Art. 282 StPO handelt und die in diesem Artikel genannten Voraussetzungen entsprechend nicht einschlägig sind. Unter einer Observation versteht man die Ermittlungstätigkeit, bei welcher Vorgänge und Personen in der Öffentlichkeit systematisch und während einer gewissen Dauer beobachtet und registriert werden, um die Ergebnisse für die Strafverfolgung auszuwerten. Es geht also um das systematische Beobachten bestimmter Personen oder Sachen im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens, welches auf Dauer angelegt ist.