Wenn diese Absicht als Begründung für einen Verstoss gegen die Covid-Verordnung betrachtet werde, könne er dies nur als erstaunlich und befremdlich bezeichnen (pag. 107 ff.). Es interessiere ihn die Frage, ob «das Kommen nach Bern, um das Missfallen über bundesrätliche Massnahmen und Einschränkungen kund zu tun» der Grund für eine Verurteilung sein könne (pag. 122).