4 Die Vorinstanz sei davon ausgegangen, dass die auf den Bildern zu sehenden Personen aufgrund der angekündigten Aktionen in Bern gewesen seien und er sich bewusst zu ihnen gesellt habe. Sie lege hierfür aber keine Beweise oder Indizien vor. Es seien auf den Fotos weder Transparente zu sehen noch liege eine Zeugenaussage einer dieser Personen über den Grund ihrer Anwesenheit vor.