Er habe dann doch einige seiner Flyer mit kritischen Fragen an zufällig angetroffene Personen verteilen wollen und sei dann in der falschen Annahme, er habe zu einer Veranstaltung aufgerufen, von der Polizei festgenommen und weggewiesen worden. Die Vorinstanz habe ihr Urteil auf Filmaufnahmen der Kantonspolizei gestützt, was nur bei Verbrechen oder Vergehen zulässig sei. Da keine Zeugenaussagen vorliegen würden, sei auf seine Aussagen abzustellen. Er habe seine Flyer immer nur an eine Person verteilt, weshalb ihm ein Verstoss gegen die Beschränkung auf fünf Personen nicht gemacht werden könne.