9. Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte bringt im Rahmen des Berufungsverfahrens vor, am 23. Mai 2020 habe er sich nach Bern begeben, um seine Zweifel an der Corona-Politik zum Ausdruck zu bringen. Die Polizei habe den Bundesplatz abgesperrt und es habe von einer Veranstaltung dort nicht die Rede sein können. Er habe dann doch einige seiner Flyer mit kritischen Fragen an zufällig angetroffene Personen verteilen wollen und sei dann in der falschen Annahme, er habe zu einer Veranstaltung aufgerufen, von der Polizei festgenommen und weggewiesen worden.