Seiner Meinung nach habe aber gar keine Veranstaltung stattgefunden, da der Bundesplatz von der Polizei abgeriegelt worden sei. Im Rahmen ihrer Beweiswürdigung führte die Vorinstanz zusammengefasst weiter aus, dass der Beschuldigte verschiedentlich Flyer mit kritischen Gedanken zu den Corona-Massnahmen am Rande einer Kundgebung verteilt und auch mit Leuten gesprochen habe, wobei ihm nicht vorgeworfen werden könne, er habe zur Teilnahme an einer Kundgebung aufgefordert.