Mit Eingabe vom 12. Juli 2021 reichte der Beschuldigte seine schriftliche Berufungsbegründung zu den Akten (pag. 122). Mit Verfügung vom 13. Juli 2021 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht (pag. 124 f.). Mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 wurde dem Beschuldigten die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 126 f.) 3. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungserklärung die folgenden Anträge (pag. 107): 1. Das erwähnte Urteil sei vollständig aufzuheben.