(nachfolgend Beschuldigter) der Widerhandlung gegen die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (kurz COVID-19-Verordnung 2), begangen am 23. Mai 2020 in Bern durch Missachtung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, schuldig und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festgesetzt wurde. Gleichzeitig wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'150.00 zur Bezahlung auferlegt, es wurde ihm für die polizeiliche Festnahme vom 23. Mai 2020 eine Entschädigung ausgesprochen und es wurde festge-