1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 30. März 2021 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der Widerhandlung gegen die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (kurz COVID-19-Verordnung 2), begangen am 23. Mai 2020 in Bern durch Missachtung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, schuldig und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festgesetzt wurde.