Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) (Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Stadt Bern, Abteilung Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) (Urteil mit Begründung) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst (Urteil mit Begründung;