1. Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Davon sind 8 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 9 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 151 Tagen wird vollständig auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'350.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. 4. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren.