6.3 am 21./22. Juli 2020 in Bern durch Verkauf von insgesamt 5 g Marihuana an einen unbekannten Abnehmer; 6.4 in der Zeit von April 2020 bis Oktober 2020 in Bern und anderswo in der Region Bern durch Konsum einer unbekannten Menge von Marihuana, Haschisch und Kokain; 7. der Widerhandlung gegen die Covid-19 Verordnung 2 (Fassung vom 17. April 2020), begangen am 18. April 2020 in Bern durch 7.1 Missachtung des Verbots von Menschensammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum;