ren oder 45 Monaten eine Landesverweisung von zehn Jahren (Urteile des Obergerichts SK 20 310 vom 18. Februar 2021 und SK 19 369 vom 30. Januar 2020) angemessen erachtet wurde. 22.2 Dauer in concreto Eine Landesverweisung von sechs Jahren, wie bereits vor erster Instanz beantragt, erscheint angesichts der verhängten Freiheitsstrafe von 17 Monaten und dem konkret zur Landesverweisung führenden Delikt (Einbruchdiebstähle) angemessen. Damit bewegt sich die Dauer immer noch im untersten Bereich des gesetzlich vorgesehenen Rahmens von 5-15 Jahren.