2020 E. 27 mit Hinweis). Ein Blick in die weitere Praxis des Obergerichts zeigt ferner, dass bei einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten eine Landesverweisung von fünf Jahren (Urteile des Obergerichts SK 19 360 vom 27. Mai 2020 und SK 20 182 vom 26. November 2021), bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten eine Landesverweisung von sechs Jahren (Urteil des Obergerichts SK 19 265 vom 10. Juni 2020), bei einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten eine Landesverweisung von sieben Jahren (Urteile des Obergerichts SK 18 185 vom 14. Februar 2019 und SK 19 165 vom 20. Februar 2020) und bei einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten bzw. vier Jah-