In einem weiteren Entscheid erhöhte die Kammer die Landesverweisung von fünf auf sieben Jahre, da sie aufgrund der Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie der Rechtsgutsgefährdung der öffentlichen Gesundheit eine Landesverweisung von fünf Jahren nicht angemessen erachtete (Urteil des Obergerichts SK 19 165 vom 20. Februar 2020 E. 10). In einem anderen Fall wurde ferner festgehalten, dass eine Landesverweisung über die gesetzliche Mindestdauer von fünf Jahren nur dann zu verfügen sei, wenn die Person eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstelle (Urteil des Obergerichts SK 19 482 vom 4. Juni