66a). Die Strafkammern des Obergerichts mussten sich bereits in zahlreichen Fällen mit der Landesverweisung und deren Dauer auseinandersetzen. So wurde etwa festgehalten, dass der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Handel mit Kokain kein privates Interesse des Beschuldigten entgegenstehe und infolgedessen eine Landesverweisung von zehn Jahren angemessen sei (Urteil des Obergerichts SK 18 87 vom 23. August 2018 E. 25; 40 Monate Freiheitsstrafe, teilweise als Zusatzstrafe).