Ansonsten lässt er gegenüber Behörden oftmals gar nichts verlauten (vgl. beispielsweise Ziff. 4 pag. 642). Er spricht nur bei diesen vor, wenn er selbst dringend etwas benötigt, wie etwa einen Ersatz seines Ausländerausweises (pag. 27; S. 194 der bei der EMF edierten Akten, pag. 1068). Der Sozialdienst gibt an, die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten sei zeitweise anspruchsvoll, da er eher wortkarg sei. Er habe aber ein höfliches Auftreten und sei darum bemüht, seine Lage zu verbessern (pag. 653). Letzteres ergibt sich jedoch nicht aus den Akten und es bleibt unklar, worin die genannten Bemühungen bestehen sollen.