Zur Bezahlung eines Ferienflugs nach AQ.________ lieh sich der Beschuldigte von seinem Bruder CHF 1'000.00. Diese Schulden wurden zunächst vom Sozialdienst beglichen. Einzig positiv zu vermerken ist, dass der Beschuldigte dem Sozialdienst den Betrag zwischen April 2019 und Mai 2020 zurückerstattete. Ansonsten verschuldete sich der Beschuldigte immer mehr. Mittlerweile verfügt er per 8. April 2022 über zehn Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 7'995.90. Am 21. Juni 2021 wurde sodann eine weitere Betreibung über CHF 1'574.90 eingeleitet.