33 chen Hauptverhandlung vom 23. Mai 2022, S. 7 Z. 10 ff., pag. 1102). Vielmehr bringt er klar zum Ausdruck, dass er sehr wählerisch ist, ihn die meisten Arbeiten langweilen und er nicht bereit ist, sich einer solchen hinzugeben. Er wolle mit seiner Zeit anstellen, was er wolle, anstatt etwas zu machen, worauf er «keinen Bock» habe (Protokoll, S. 8 Z. 5 ff., pag. 1103). Der Beschuldigte strotzt diesbezüglich vor Gleichgültigkeit – es ist ihm schlichtweg egal, wie sich seine berufliche Zukunft entwickelt.