Zufolge der praxisgemässen Asperation zu ⅔ für die weiteren Delikte beträgt die Gesamtbusse jedoch lediglich CHF 900.00. Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen. IV. Landesverweisung