Die bereits erstandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft zeigte jedoch auf, dass der Freiheitsentzug der Stabilisierung des Beschuldigten zumindest ein wenig zuträglich war. Er delinquierte danach zwar weiter, jedoch wurde er sowohl bezüglich der Häufigkeit als auch der Schwere der Delikte nicht mehr in derselben Intensität straffällig. In Anbetracht seiner aktuell liederlichen Lebensführung ist sodann anzunehmen, dass der strukturierte Tagesablauf im Gefängnis, die forcierte Abstinenz von Betäubungsmitteln und das Aufzeigen von Perspektiven einen deliktspräventiven Einfluss auf den Beschuldigten haben können.