27 nicht, was er machen möchte, er habe keine Tagespläne (Berichtsrapport S. 2, pag. 1077). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte trotz mehrerer Chancen und laufendem Strafverfahren – im Zuge dessen ihm eine un-/teilbedingte Freiheitsstrafe sowie ein Landesverweis droht – keine (aktenkundigen) Anstrengungen unternahm, um sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken resp. sein berufliches, finanzielles und soziales Fortkommen in der Schweiz zu verbessern.