In dieser Zeit versuchte er auch nicht etwa, seine Sprachkenntnisse zu verbessern oder sich um Freiwilligeneinsätze – etwa im Rahmen einer Arbeitsintegration – zu bewerben. Einziger Hinweis auf mögliche Arbeitsbemühungen sind dem Dokument «Ausweis Verlust» vom 21. Dezember 2021 zu entnehmen, das auf Wunsch des Beschuldigten durch die Kantonspolizei Bern ausgestellt wurde. Dort hatte er sich als «AP.________» ausgegeben (bei der EMF edierte Akten, pag. 1068). Weitere Anhaltspunkte für Bemühungen seinerseits sind nicht bekannt. So hatte der Beschuldigte im Jahr 2020 beispielsweise auch auf eine Aufforderung der EMF, seine Einkommenssituation darzulegen, nicht geantwortet (pag.