Plötzlich habe sich die psychische Befindlichkeit rapide verschlechtert, wobei aber nie eine psychische Krankheit diagnostiziert oder sonst irgendwie aktenkundig wurde. Nachdem der Beschuldigte die Berufsprüfung nicht bestanden hatte, sei vereinbart worden, dass er sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melde, um über eine verkürzte Ausbildung im Bereich der AO.________ zu beraten (pag. 653). Entsprechende Bemühungen seitens des Beschuldigten sind jedoch offenbar nicht erfolgt. Seit Juni 2016 wurde er sodann durchgehend von der Sozialhilfe unterstützt. Seine diesbezüglichen Schulden beliefen sich per 14. Januar 2021 auf CHF 205'234.70 (pag.