Der Beschuldigte kümmerte sich nicht um polizeiliche Vorladungen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits mehrmals vorläufig festgenommen, zu Einvernahmen aufgeboten und mit der Polizei in Konflikt geraten war. Einzig, wenn er selbst ein entsprechendes Bedürfnis hatte, wandte er sich an die Behörden. Angesichts seiner Situation vor den Augen von Beamten auf einem Strafbefehl als Unterlage unverfroren einen Joint zu fertigen und zu rauchen, zeigt seine Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung und den möglichen Konsequenzen deutlich auf. In Bezug auf die weitere Lebensführung des Beschuldigten ist zunächst festzuhalten, dass er behördenseitig stets stark unterstützt worden ist.