Dass er bereits am 15. April 2021 wieder straffällig wurde, zeigt, wie wenig er sich durch bedingt ausgesprochene Strafen beeindrucken lässt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit dem Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfachem Hausfriedensbruch und der Sachbeschädigung wiederum gleichgelagerte Delikte begangen wurden. Der Ungehorsam im Betreibungsverfahren und Ungehorsam gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs richteten sich sodann – in ähnlicher Weise wie die vormals zur Anklage gelangte mehrfache Hinderung einer Amtshandlung – wiederum gegen die Autorität des Staats resp.