Nicht einmal die drohenden einschneidenden, fremdenpolizeilichen Massnahmen konnten ihn zur deliktischen Mässigung bewegen. Am 18. Dezember 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage an das Regionalgericht Bern-Mittelland. Selbst nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 23. Februar 2021 resp. seiner Haftentlassung am 1. März 2021 beging der Beschuldigte weitere Straftaten: - Am 6. April 2021 benützte er ohne gültigen Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel (Strafbefehl vom 14. Juli 2021; bei der EMF edierte Akten, pag.