Diese Ermahnung liess den Beschuldigten offensichtlich völlig unbeeindruckt. Obwohl er wusste, dass ihm schlimmstenfalls gar der Entzug der Niederlassungsbewilligung drohte, stieg er nur wenige Tage später in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 2020 zwecks Diebstahls in die Wohnung der Privatklägerin ein und stahl deren Handtasche samt Inhalt. Am 22. Juli 2020 begab er sich sodann auf die nächtliche «Einbruchstour» in der Berner Altstadt. Bereits am 23. Juli 2020 hatte er den nächsten Einbruchdiebstahl, dieses Mal in ein Fahrzeug, zu verantworten. Nicht einmal die drohenden einschneidenden, fremdenpolizeilichen Massnahmen konnten ihn zur deliktischen Mässigung bewegen.