Seit dem erstinstanzlichen Urteil haben sich aber weitere Entwicklungen ergeben: Nach seiner Haftentlassung hat der Beschuldigte bereits wieder mehrfach delinquiert, letztmals am 3. Februar 2022. Der letzte Strafbefehl datiert vom 14. März 2022 und wurde dem Beschuldigten am 30. März 2022 polizeilich zugestellt, wobei er in der Folge keine Einsprache dagegen erhob (bei der Staatsanwaltschaft edierte Akten BM 22 7020). Der Beschuldigte scheint komplett unbelehrbar zu sein und sich durch staatliche Interventionen nicht beeindrucken zu lassen. Seine Einsichtslosigkeit ist ausgeprägt.