_ verfügt er hier über eine Niederlassungsbewilligung. In der Schweiz setzte der Beschuldigte den Schulbesuch ab der .________. Klasse fort. Nach Absolvierung eines .________. Schuljahres begann er im Sommer .________ eine Lehre als AM.________ mit Fachrichtung AN.________. Diese habe ihm aber nicht gefallen. Seit Februar .________ soll sich dann seine psychische Befindlichkeit aus ungeklärten Gründen verschlechtert haben, wobei er im Lehrbetrieb und in der Be-